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Stand: Grundlage: Whitelist der GGL, 99 EinträgeVon Jana Wolters

Lizenz-Check: die GGL Lizenz von Casinos und Spielotheken prüfen

Geben Sie einen Markennamen oder eine Domain ein. Der Lizenz-Check gleicht die Eingabe mit allen 99 Einträgen der GGL-Whitelist für virtuelle Automatenspiele ab und zeigt Erlaubnisinhaber und Datum der Erlaubnis.1

Kap. 01Abgleich mit 99 Einträgen

Anbieter mit der Whitelist der GGL abgleichen

Kap. 02Drei mögliche Antworten

Was das Ergebnis des Lizenz-Checks bedeutet

Ein Treffer heißt: Die Domain oder der Erlaubnisinhaber steht auf der Whitelist der GGL, und der Anbieter darf in Deutschland virtuelle Automatenspiele anbieten.1

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Neben der Domain zeigt das Ergebnis den Erlaubnisinhaber und das Datum der Erlaubnis. Der Erlaubnisinhaber ist die Firma, die rechtlich hinter der Seite steht.1 Sie sollte mit dem Namen im Impressum und in den Geschäftsbedingungen des Anbieters übereinstimmen. Weicht dieser Name ab, lohnt ein zweiter Blick.

Mehrere Treffer erscheinen, wenn die Eingabe zu mehreren Einträgen passt. Das passiert vor allem bei Firmennamen: Skill On Net Limited etwa steht mit 41 Domains auf der Liste, 35 am 29.12.2022 und 6 am 31.03.2025.1 Wer nur „skill“ eintippt, bekommt deshalb eine lange Liste. Eine vollständige Domain führt fast immer zu genau einem Ergebnis.

Kein Treffer ist ebenfalls eine klare Antwort: Ohne Eintrag gibt es keine deutsche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele.1 Eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder einem anderen Land ändert daran nichts. Bevor Sie daraus einen Schluss ziehen, prüfen Sie die Schreibweise: Ein Tippfehler in der Domain liefert ebenfalls kein Ergebnis.

Kap. 03Technik

Wie der Abgleich funktioniert

Zwei Datenpunkte entscheiden über die Freigabe. Bei der Prüfung neuer Zahlungshändler für Glücksspiel reichte der Markenname niemals aus, weil er rechtlich oft nur eine Hülle ist. Geprüft wird immer die Kombination aus der juristischen Person, die im Register steht, und der exakt zugeordneten Domain, über die der Zahlungsfluss technisch läuft.

AI-Bild: Messinglupe über einem runden Stempelabdruck auf einem Blatt Papier, dunkles Holz
AI-Bild: eine Lupe über einem Stempel.

Wer die GGL-Whitelist prüfen möchte, übernimmt diese Arbeitsweise für das eigene Geld. Scrollen Sie auf der Webseite der Spielothek ins Impressum, wo der vollständige Firmenname stehen muss, und vergleichen Sie diese Angabe mit der Zeile in der behördlichen Übersicht. Im zweiten Schritt kontrollieren Sie die Adresszeile Ihres Browsers: Nur wenn die dort angezeigte Adresse exakt mit der genehmigten Domain im Register übereinstimmt, gilt die Erlaubnis auch für die Seite, auf der Sie gerade einzahlen wollen.

So entsteht der Datensatz

Grundlage ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder für virtuelle Automatenspiele, abgerufen am 26.10.2026.1 Übernommen werden Domain, Erlaubnisinhaber, Datum der ersten Erlaubnis und, wo vorhanden, das Datum einer Folgeerlaubnis. Der Abruf ergab 99 Einträge von 36 Erlaubnisinhabern. Eine Domain, games.tipico.de, steht zweimal auf der Liste, mit zwei Firmen und zwei Daten; beide Einträge bleiben erhalten. Die Daten prüfen wir bei jeder Aktualisierung gegen die Behörde. Alle Einträge stehen als CSV-Datei zum Download. Wenn Ihnen ein Abweichen auffällt, gilt immer die Liste der GGL.

Kap. 04Rechtslage

Warum für eine deutsche Lizenz nur die Whitelist der GGL zählt

Werbung auf einer Webseite beweist gar nichts. In der Compliance-Praxis unterscheiden wir strikt zwischen dem, was in der Werbung steht, und dem, was im Register steht, denn eine Bilddatei mit einem Behördenlogo lässt sich in zwei Minuten auf jede beliebige Seite kopieren.

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Dazu kommt eine finanzielle Besonderheit regulierter Anbieter. Bei virtuellen Automatenspielen führt das Unternehmen 5,3 Prozent jedes gesetzten Betrags an das Finanzamt ab, wohingegen Ihre erzielten Auszahlungen für Sie komplett abgabenfrei sind. Seiten ohne deutsche Erlaubnis werben oft mit höheren Einsätzen, verschweigen aber, dass Sie dort ohne den Schutz der deutschen Aufsicht einzahlen. Dass Sie tagsüber kaum Werbung seriöser Anbieter sehen, hat ebenfalls einen gesetzlichen Grund: Zwischen 6 und 21 Uhr ist Werbung für diese Spiele im Internet und im Rundfunk untersagt.

Kap. 05Ähnliche Namen

Ähnliche Namen und Unterseiten: worauf beim Prüfen zu achten ist

Viele Domains auf der Whitelist klingen ähnlich, deshalb lohnt der genaue Abgleich Buchstabe für Buchstabe.1

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Ein Beispiel aus der Liste: slotmagie.de und slotsmagic.de sind zwei verschiedene Domains mit zwei verschiedenen Erlaubnisinhabern.1 Beide stehen auf der Whitelist, gehören aber nicht zusammen. Umgekehrt gilt: Eine Domain, die einer erlaubten nur ähnlich sieht, kann eine Nachahmung sein.

Achten Sie auch auf die Endung. Alle Einträge der Whitelist enden auf .de; eine Seite mit derselben Marke unter .com oder .net ist nicht automatisch erfasst. Bietet ein Anbieter beide Adressen an, gilt die deutsche Erlaubnis nur für die eingetragene.1

Manche Einträge betreffen nicht die ganze Domain, sondern einen Teil davon. Auf der Liste stehen etwa pokerstars.de/vegas oder games.tipico.de.1 Erlaubt sind die virtuellen Automatenspiele dann genau unter dieser Adresse. Der Lizenz-Check findet solche Einträge auch dann, wenn Sie nur den Hauptnamen eingeben.

Kap. 06Gegenprobe bei der Behörde

In drei Schritten selbst bei der GGL nachprüfen

  1. Die Whitelist auf gluecksspiel-behoerde.de öffnen und die Kategorie „Virtuelle Automatenspiele“ wählen.1
  2. Mit der Suchfunktion des Browsers nach der Domain suchen, ohne „www“ und ohne „https“.
  3. Domain, Erlaubnisinhaber und Datum mit den Angaben im Impressum des Anbieters vergleichen.

Kap. 07Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Lizenz-Check

Wie aktuell ist der Lizenz-Check?

Die Daten stammen aus der Whitelist der GGL mit Stand vom 26.10.2026. Die jüngste Erlaubnis darin ging am 02.10.2026 an betway.de.1

Wie viele Anbieter stehen auf der Whitelist?

Am 26.10.2026 sind es 99 Einträge für virtuelle Automatenspiele von 36 Erlaubnisinhabern.1 Eine Firma kann mehrere Domains betreiben, deshalb ist die Zahl der Firmen kleiner.

Reicht eine Lizenz aus Malta für Deutschland?

Nein. Für virtuelle Automatenspiele in Deutschland braucht ein Anbieter eine Erlaubnis der GGL und einen Eintrag auf der Whitelist.1 Eine Lizenz aus Malta ersetzt das nicht.

Speichert der Lizenz-Check meine Eingabe?

Nein. Der Abgleich läuft vollständig in Ihrem Browser. Die Eingabe wird nicht übertragen und nicht gespeichert.

Was bedeutet „Folgeerlaubnis“ im Ergebnis?

Eine Erlaubnis ist befristet. Schließt eine neue Erlaubnis an die erste an, führt die GGL dafür ein zweites Datum. Im Datensatz vom 26.10.2026 trifft das auf 2 Einträge zu, darunter stargames.de mit Folgeerlaubnis vom 13.02.2025.1

Was mache ich, wenn ein Anbieter nicht auf der Liste steht?

Erst die Schreibweise der Domain prüfen, dann die Liste direkt bei der GGL öffnen. Fehlt der Anbieter auch dort, hat er keine deutsche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele.1

Wie prüfe ich, ob ein Casino oder eine Spielothek eine deutsche Lizenz hat?

Sie prüfen die deutsche Erlaubnis, indem Sie den Betreibernamen und die Domain auf der offiziellen Whitelist der GGL nachschlagen. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind bundesweit nur Anbieter für virtuelle Automatenspiele und Sportwetten zugelassen, die in diesem Register aufgeführt sind.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht gefunden wird?

Ein fehlender Eintrag auf der Whitelist bedeutet, dass der Anbieter in Deutschland keine gültige Erlaubnis der GGL besitzt. Ohne diese Zulassung ist das Angebot illegal, und Ihr Konto unterliegt weder der deutschen Aufsicht noch den Schutzsystemen LUGAS und der OASIS-Spielersperrdatei.

Reicht ein Lizenzlogo auf der Website?

Nein, ein abgebildetes Logo oder eine Lizenznummer im Fußbereich einer Webseite reicht als Nachweis niemals aus. Solche Grafiken lassen sich mühelos kopieren, weshalb in der Compliance-Prüfung ausschließlich der Gegencheck im Register der Behörde zählt.

Was ist eine Folgeerlaubnis?

Steht bei einem Anbieter zusätzlich das Datum einer Folgeerlaubnis, hat er nach der ersten Erlaubnis eine weitere erhalten. Maßgeblich für Ihre Einzahlung bleibt die Regel, dass der Anbieter am Tag Ihrer Registrierung aktiv und mit gültiger Domain auf der Whitelist der GGL verzeichnet ist.

Gilt die Erlaubnis für alle Domains eines Anbieters?

Nein, die behördliche Erlaubnis gilt ausschließlich für die exakt in der Whitelist genannten Internetadressen eines Betreibers. Weicht eine Adresse auch nur durch die Endung ab, fällt diese Seite nicht unter die deutsche Genehmigung, selbst wenn dahinter dasselbe Unternehmen steht.

Quellen

  1. Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL): Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist), abgerufen am 26.10.2026
  2. § 22a Glücksspielstaatsvertrag 2021 (virtuelle Automatenspiele), abgerufen am 26.10.2026
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